Als Kleinunternehmer sollten Sie am Jahresende Ihren Gesamtumsatz einschließlich Eigenverbrauch im Jahr 2010 ermitteln. Kommen Sie damit über die Grenze von 17.500 Euro, dürfen Sie die Kleinunternehmerregelung ab 1.1.2011 nicht mehr in Anspruch nehmen. Das gilt auch dann, wenn schon jetzt absehbar ist, dass der Umsatz 2011 wieder unter dieser Grenze liegen wird. Wenn Sie kein Kleinunternehmer mehr sind, müssen Sie auf Ihre Umsätze Umsatzsteuer zahlen. Im Gegenzug sind Sie dann aber auch zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Unterliegen die Leistungen dem Regelsteuersatz von 19 Prozent, beträgt die tatsächliche Netto-Umsatzgrenze 14.705,25 Euro. Das gilt beispielsweise für die meisten Dienstleister. Unterliegen die Leistungen dagegen dem ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent, liegt die Netto-Umsatzgrenze bei 16.355,14 Euro. Das gilt etwa für den Verkauf von Lebensmitteln oder Büchern, aber auch für bestimmte Leistungen im Kulturbereich.